Service

Abwendungsvereinbarung

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

sollte Ihnen der Ausgleich derzeit nicht möglich sein, haben Sie gem. der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG-Novelle 2021) und der Strom- und Gasversorgungsverordnung (StromGW/GasGW-Novelle 2021) die Möglichkeit, mit einer Abwendungsvereinbarung die Unterbrechung der Energieversorgung abzuwenden.

Bitte beachten Sie, dass die Abwendungsvereinbarung nur gültig ist, wenn diese vollständig ausgefüllt vor einer Sperrung bei uns eingeht. Eine Abwendungsvereinbarung kann nicht mehrfach in Anspruch genommen werden.

Wir helfen Ihnen gern

Stadtwerke Torgelow GmbH

Albert-Einstein-Straße 79
17358 Torgelow
Telefon +49 (0) 3976 2400-0
Telefax +49 (0) 3976 2400-14
E-Mail: info@stadtwerke-torgelow.de

 

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